ANFRAGE

Darf es ein bisschen mehr sein?

Es sind die wenigsten Verbraucher, die ihren Einkauf aus dem Supermarkt auf Herz und Nieren prüfen, ob der Inhalt auch hält, was die Verpackung verspricht. Oder legen sie ihre Konservendose auf die Waage und ziehen anschließend noch das Gewicht der leeren, sauberen Metalldose inklusive Deckel ab? Es gibt moderne Systeme wie den HEUFT SPECTRUM, die den Füllstand exakt messen können, doch wie kann der Verbraucher sicher sein, dass sie auch eingesetzt werden?

Der Verbraucher wird in dieser Beziehung (von den meisten unbemerkt) durch den Gesetzgeber durch die sogenannte Verpackungsverordnung geschützt.
Dieser Schutz ist von jedem Abfüllbetrieb zu beachten und zwingt ihn, seine Versprechungen zu halten, wenn er nicht empfindliche Geldbußen riskieren möchte.
Glücklicherweise ist der Gesetzgeber nicht so naiv zu fordern, dass einfach jede Packung mindestens das aufgedruckte Nennvolumen enthalten muss, sondern trägt der Tatsache Rechnung, dass man in Anbetracht der hohen Stückzahlen und der damit verbundenen hohen Taktrate der Abfüllung einen fairen Kompromiss zwischen den Wünschen der Verbraucher und dem technisch Machbaren treffen muss.

Zu diesem Zweck werden drei einfache Forderungen gestellt, die jederzeit bei einer Überprüfung der Produkte erfüllt sein müssen.

Wählen wir als Beispiel eine Flasche mit einem Nennvolumen von einem Liter. 

  1. Das Volumen darf im Mittel nicht geringer als das Nennvolumen sein.
    Damit hat man bereits mathematisch das Gebot der Fairness eingehalten. Denn jeder Endkunde, der dieses Produkt regelmäßig kauft, wird im Mittel die richtige Menge für sein Geld erhalten und auch der Abfüllbetrieb musste nicht mehr liefern, als er versprochen hat.
  2. Die Produkte werden nach Nennvolumen in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Für jedes dieser Klassen wird eine zulässige "Minusabweichung" definiert. Nur eine geringe Anzahl der produzierten Produkte darf unterhalb dieser Minusschwelle liegen.
  3. Im vorliegenden Beispiel (1 l) wäre diese Minusabweichung 15 ml.
    Die oben definierte Minusabweichung darf für keines für den Verkauf vorgesehene Produkt zweifach unterschritten werden. D. h. in diesem Fall darf keine Flasche im Supermarkt weniger als 970 ml enthalten. Diese letzten beiden Punkte tragen der Tatsache Rechnung, dass der kritische Verbraucher auch bei Einzelkäufen nicht über Gebühr über den Tisch gezogen werden will. In Folge dessen würden massiv unterfüllte Flaschen ungekauft im Supermarktregal stehen bleiben.

 

Der Abfüllbetrieb ist also gefordert, diese drei Punkte ständig in seiner Produktion zu prüfen und zu erfüllen. Um das umzusetzen, stellt die Firma HEUFT SYSTEMTECHNIK GMBH den HEUFT SPECTRUM zur Verfügung. Dieses System kann auf verschiedenste Weise (z. B. Hochfrequenz- oder Röntgenmessung) den Füllstand ermitteln und auf Einhaltung der vorgegebenen Richtwerte überprüfen. Dabei werden einerseits Einzelflaschen, die den Punkten 2. und 3. nicht entsprechen, aus dem Produktionsstrom entsorgt und andererseits, wenn das Gerät mit optionalen statistischen Auswertemodulen versehen ist, wird jederzeit der Gesamtmittelwert der Abfüllung überwacht. Insbesondere letzterer kann mit Hilfe der visualisierten Auswertungen sehr exakt eingestellt werden, da durch die umfangreiche Statistik der Mittelwert sehr präzise bestimmbar ist. Diesen Wert genau zu verfolgen ist wichtig um die Balance zu halten, um einerseits den Endkunden mit der richtigen Füllmenge zu versorgen, andererseits aber auch nicht durch ungewollte Überfüllung die Produktionskosten in die Höhe zu treiben.

Mit dem HEUFT SPECTRUM können so die Grundlagen für ein faires Verhältnis zwischen Abfüllbetrieb und Endverbraucher geschaffen werden. Ein Verhältnis, das hilft, sowohl die Wünsche des Verbrauchers als auch des Herstellers zu befriedigen.