ANFRAGE

Gewerbeaufsichtsamt lobt HEUFT

Der Einsatz von Kontroll- und Inspektionstechnologie mittels Röntgengeneratoren erfordert ein spezielles Genehmigungs- und Prüfverfahren. Insbesondere gilt dies für den Einsatz bei Messen. HEUFT präsentierte auf der Brau Beviale 2003 verschiedenste Inspektionsgeräte bei denen die Röntgentechnologie der Firma HEUFT höchste Erkennungspräzision ermöglicht.

Die Dichtigkeitsprüfung von PET Flaschen mit dem HEUFT squeezer, Kasten-oder Kartonkontrolle HEUFT VGX und HEUFT LGX wie auch die Messeneuheit HEUFT eXaminer zur Erkennung von Fremdkörpern in befüllten Flaschen bedienen sich dieses Messverfahrens.
Damit der Einsatz auf der Messe möglich wird, müssen schriftlich Genehmigungen beantragt werden. Die Geräte werden vom TÜV geprüft und letztendlich führt das Gewerbeaufsichtsamt eine Abnahme während der Messe durch. Dies ist ein sehr strenges Verfahren, das durch gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften geregelt ist. Das zu erfüllen setzt eine große Fach- als auch Sachkompetenz voraus.

HEUFT setzt in diesem Punkt Maßstäbe und diesmal wurde dies durch eine unabhängige Stelle wie das Gewerbeaufsichtsamt bestätigt. Nicht nur, dass alle sicherheitsrelevanten Bedingungen zur vollsten Zufriedenheit erfüllt sind, das Gewerbeaufsichtsamt lobte ausdrücklich die Ausstattung der Geräte und zeigte sich sehr beeindruckt von der Professionalität und den Einsatzmöglichkeiten der Röntgentechnologie.

Betrachtet man jedoch die Entwicklung der Technologie von Röntgengeneratoren im Hause HEUFT, ist dies nicht verwunderlich. Schon früh erkannte man, dass eine eigene Entwicklung des Generators unumgänglich ist, um auf die speziellen Anforderungen unserer Kunden einzugehen. Eine hohe Zuverlässigkeit im Betrieb, sowie eine möglichst geringe Strahlungsbelastung für das Produkt und den Mitarbeiter, konnten dem Kunden nur mit Hilfe speziell entwickelter Systeme gewährleistet werden. Danach war der Schritt zu einer "Bauartzulassung" nicht mehr weit. Im Jahr 1999 wurden die HEUFT Röntgengeneratoren von der PTA (Physikalisch Technischen Anstalt) Braunschweig abgenommen. Mit dieser Bauartzulassung ist ein Genehmigungsverfahren nicht mehr nötig. Es erfordert nur noch eine Anmeldung bei der entsprechenden Behörde, was für die Kunden, die sich für ein Gerät mit einem HEUFT Röntgengenerator entschieden haben, eine große Erleichterung im Genehmigungsverfahren bedeutet.

Die Firma HEUFT ist vermutlich der einzige Hersteller mit einer Bauartzulassung für diese Anwendung. Eine Aufgabe gilt bei HEUFT eben erst dann als gelöst, wenn auch ein Maximum an Vereinfachung für den Anwender erreicht ist.